AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich: 

nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Transport-und Logistikdienstleister, KAL&ROK GmbH, als Auftragnehmer und seinen Kunden, kurz Absender bzw. Auftraggeber genannt. Und sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die nachstehend formulierten AGB’s.

Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

 §2 Angebot und Vertragsschluss: 

Ein Vertrag kommt dadurch zustande, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per E-Mail sind nicht bindend.

 

§3 Form von Erklärungen:

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§4 Verpackungsbedingungen:

Eine sichere Verpackung ist für alle Sendungen unabhängig vom Inhalt unerlässlich, außer für Gegenstände, die sich unverpackt befördert lassen.

Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass sie dem Inhalt der Sendung genügend Schutz bietet, und vor Verlust oder Beschädigung schützt.

Aus Rücksicht auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist eine besondere Kennzeichnung der Pakete mit einem Gewicht von über 20 Kg erforderlich.

Flaschen und Behälter mit flüssigem Inhalt müssen eine Dichtigkeit aufweisen, sodass ein Austritten der Flüssigkeit ausgeschlossen sein muss. Somit wird verhindert, dass Sendungen anderer Kunden beschädigt oder beschmiert werden.

 

§5 Unfreier Versand:

Sendungen können unfrei zum Versend abgegeben werden und die Zahlung des Entgelts wird beim Empfänger geltend gemacht. Verweigert der Empfänger jedoch die Zahlung und somit auch die Annahme des Paketes, wird das Paket an den Absender zurückgesandt und die Versandkosten werden ihm dann in Rechnung gestellt.

 

§6 Hinweise zum Datenschutz:

Angaben des Absenders und Empfängers werden von der KAL&ROK GmbH ausschließlich zur Erfüllung des Transportvertrages und zur Zollabwicklung auf der Grundlage der gesetzlich geltenden Vorschriften genutzt. Im Rahmen dieses Transportvertrages werden diese Angaben den Zollbehörden im Bestimmungsland sowie den kooperierenden Zustellpartnern zur Verfügung gestellt. Eine Übermittlung der Angaben kann in Papier- oder in elektronischer Form erfolgen.

 

§7 Ausschluss und Verbotsgüter:

Der Absender ist verpflichtet bei der Abgabe seiner Sendung zu klären, ob es sich bei dem Inhalt der abgegebenen Sendung um die nachstehend näher   bestimmten Verbotsgüter handelt:

  • Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, insbesondere gegen Ein-, Ausfuhr oder zollrechtliche Bestimmungen des Einlieferungs-, Durchgangs- oder Bestimmungslandes verstoßen. Hierzu gehören auch Pakete bzw. Güter, deren Beförderung nach dem Weltpostvertrag nicht zugelassen ist.
  • Pakete mit temperaturgeführtem Gut, dessen Beförderung besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.
  • Pakete, deren Inhalt auch bei gewöhnlichem Transportverlauf Sachschäden verursachen oder Personen verletzen könnten.
  • Pakete mit lebenden Tieren, Tierkadavern, Körperteilen oder sterblichen Überresten von Menschen.
  • Pakete, die Betäubungs-, Rauschmittel oder verbotene Substanze enthalten.
  • Pakete, die Geld, Edelmetalle, Schecks, Kreditkarten, gültige Briefmarken, Wertpapiere oder andere Zahlungsmittel enthalten.
  • Pakete, deren Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie aller Arten).
  • Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten.

Die KAL&ROK GmbH ist zwar zur Prüfung der Pakete auf das Vorliegen von Beförderungsausschlüssen nicht verpflichtet; jedoch ist sie bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Pakete berechtigt. Der Absender ist und bleibt Eigentümer der Sendung und folgerichtig verantwortlich für den Inhalt seiner Sendung.

Eine Kündigung des Beförderungsvertrages durch den Absender nach Abgabe der Sendung in die Obhut der KAL&ROK GmbH ist ausgeschlossen.

 

§8 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Absenders:

Der Absender hat weitgehend vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Sendung zu machen, die auch im Schadensfall oder für den Fall des Rücktransports nach Unzustellbarkeit eine eindeutige Zuordnung und Identifikation ermöglichen. Der Absender hat seine Sendung so zu verpacken, dass sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist, und dass für die KAL&ROK GmbH oder Dritten durch unsachgemäße Verpackung keine Schäden entstehen.

Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Begleitpapiere (Zollinhaltserklärung, Ausfuhrgenehmigungen usw.) muss der Absender seiner Sendung beifügen. Ausgesprochen wichtig ist es dabei die Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Ausgang-, Durchgangs- und Bestimmungslandes zu beachten.

Die KAL&ROK GmbH ist für den Inhalt dieser Papiere nicht verantwortlich. Der Absender ist verantwortlich für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand ins Ausland oder aus einem Verstoß gegen solche Vorschriften resultieren.

Für den Inhalt, der den Sendungen beigefügten Begleitpapiere übernimmt die KAL&ROK GmbH keine Haftung. Alleinverantwortlich für diese ist der Absender, der ebenfalls verantwortlich für die Folgen einer Nichtbeachtung dieser AGB   oder eines Verstoßes gegen die marokkanischen Einfuhr- und Zollbestimmungen.

 

§9 Leistungen der KAL&ROK GmbH

Die KAL&ROK GmbH, nimmt Sendungen entgegen, klärt die erforderlichen Zollformalitäten, organisiert die Beförderung und überwacht die Zustellung der Sendungen in Marokko und in Deutschland durch kooperierende Partnerunternehmen.

Sendungen nach Marokko werden an unser marokkanisches Partnerunternehmen zur Weiterbeförderung und Anlieferung an den jeweiligen Empfänger entsprechend den in Marokko für Pakete und Sendungen gültigen Bestimmungen übergeben. Eine Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.

Für die Rückbeförderung unzustellbarer Sendungen stellt die KAL&ROK GmbH dem Empfänger bzw. dem Absender ein Rücksendeentgelt in Rechnung.

Auf Antrag des Absenders oder des Empfängers führt die KAL&ROK GmbH Nachforschungen nach dem Verbleib von Paketen durch. Entsprechende Nachforschungsaufträge können nur innerhalb einer Frist von drei Monaten, beginnend mit dem Tag der Einlieferung oder Abgabe des Paketes, gestellt werden.

 

§10 Entgelt, Fracht, Kosten und Zahlungsbedingungen:

Alle Preise sind Endpreise und nach UstG umsatzsteuerfrei, soweit zu den einzelnen Preisangaben nichts Abweichendes angegeben ist.

Sofern nichts anders vereinbart ist, hat der Absender das Entgelt im Voraus und spätestens bei Einlieferung des Paketes zu zahlen. Sollte eine Zahlung auf Rechnung oder eine andere Zahlungsmethode in gesonderten Einzelverträgen vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen nach deren Eingang ohne Abschlag fällig. Gegen den Rechnungsbetrag kann der Absender Einwendungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt geltend machen; spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

Der Absender hat der KAL&ROK GmbH über das Beförderungsentgelt hinaus sämtliche Kosten zu erstatten, die sie aus Anlass der Beförderung des Paketes im Interesse des Absenders verauslagt (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben, usw.). Der Absender stellt die insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Absender hat der KAL&ROK GmbH ferner die Kosten zu ersetzen, die ihr aus Anlass einer Rückbeförderung seiner Pakete entstehen (ggf. Rücksendeentgelte, Verpackungs- und Lagerentgelte usw.).

Über das Beförderungsentgelt hinaus hat der Absender eventuell von der KAL&ROK GmbH entrichtete Gebühren und Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Verzollung seiner Sendungen entstehen, zu tragen.

 

§11 Haftung

Nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von 200 Euro haftet die KAL&ROK GmbH für eine schuldhafte und nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten sowie für Verlust, Beschädigung oder Beraubung von vertragsgemäß abgegebenen Sendungen und Pakete.

Die KAL&ROK GmbH ist von jeglicher Haftung befreit, soweit die Schäden auf Umstände zurückzuführen sind, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden lassen und deren Folgen nicht abwendbar sind (z. B. Streik, höhere Gewalt, Beschlagnahme).

Ebenfalls ist die KAL&ROK GmbH von der Haftung befreit bei Schäden, die auf ein schuldhaftes oder nachlässiges Verhalten des Absenders, auf einen Verstoß gegen die vorher genannten Obliegenheiten des Absenders, oder auf einen Verstoß gegen sonstigen gesetzlichen Haftungsausschluss zurückzuführen sind.

KAL&ROK GmbH haftet nicht für die von der Beförderung ausgeschlossene Pakete gemäß dem Abschnitt über die Verbotsgüter.

Ansprüche auf Entschädigung sind ausgeschlossen, wenn der Absender nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Tag der Einlieferung seines Paketes, keinen Nachforschungsantrag gestellt hat.

Die Haftung des Absenders bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für den Schaden, der der KAL&ROK GmbH oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Güter gemäß §7 Ausschluss und Verbotsgüter oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß §8 Mitwirkung und Obliegenheiten des Absenders entsteht.

 

§12 Vom Versicherungsschutz nicht gedeckte Sendungen und Pakete sind:

Pakete, die gemäß dem Paragrafen über Verbotsgut von der Beförderung ausgeschlossen sind.

Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls durch den Absender entstanden sind.

 

§13 Sonstige Regelungen

Der Absender kann Ansprüche gegen die KAL&ROK GmbH, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.

Der Absender kann gegen Ansprüche die KAL&ROK GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

Die KAL&ROK GmbH ist zu Speicherung, Sammlung und Verarbeitung der vom Absender und Empfänger im Zusammenhang mit einer Sendung übermittelten Daten berechtigt.

Die KAL&ROK GmbH ist ermächtigt, Behörden und Gerichten im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.

Die KAL&ROK GmbH ist zur Wahrung des Postgeheimnisses und zur Einhaltung der Datenschutzstandard gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Nürnberg. Es gilt das deutsche Recht.

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die KAL&ROK GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil.

 

§14 Copyright

Der Inhalt und die Struktur der Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung der angebotenen Informationen, und insbesondere eine Verwendung von Texten, Textteilen oder Bilder- und Tonmaterial, bedarf einer vorherigen expliziten und schriftlichen Zustimmung der KAL&ROK GmbH.

Das Herunterladen, Reproduktion, Verbreitung und Übermittlung (elektronisch oder auf andere Weise) oder Ausdrucken einzelner Seiten oder Teilbereiche dieser Webseite für private, öffentliche oder kommerzielle Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung der KAL&ROK GmbH ist streng untersagt, ferner werden entsprechende Verstöße zu Anzeige gebracht.

 

§15 Impressum

Die KAL&ROK GmbH ist eine beim Amtsgericht Nürnberg unter Handelsregister-Nr. HRB 37413 eingetragene GmbH des deutschen Rechts mit Hauptsitz in der Leopoldstr.11A 90439 Nürnberg.

Maßgeblicher Stand vom 10.06.2021 

Die KAL&ROK GmbH